Neue Corona Verordnung ab 04.12.2021
Sport in Sportstätten und Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen 2G+ bei der Alarmstufe II in der wir uns befinden.
Aktuelle Corona Verordnung
Weitere Ausnahmen seit 05.12.2021 siehe hier
Sport in Sportstätten und Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen 2G+ bei der Alarmstufe II in der wir uns befinden.
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