Lockerung der Einschränkungen für den Sport wegen Covid 19

Veröffentlicht von Martin Gloz am

Für den Breiten- und Leistungssport im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben ist ab 11. Mai wieder möglich. Somit können wir unter Einhaltung der Vorgaben auch wieder unsere Sportanlagen nutzen.

Bitte die Pressemitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg beachten.

Wir weisen insbesondere auf folgende mit der Nutzung verbundenen Maßnahmen hin:

2020_05_07_KM_Pressemitteilung_Perspektive für den Breiten- und Leistungssport 

2020_05_10_KM_SM_Corona VO Sportstätten

Mitteilung vom Zweckverband Gewerbepark Engstingen-Haid

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen als Information über Lockerungsmaßnahmen in Punkto der wegen Corona verfügten Sperren unserer Sportanlagen
die beigefügte Pressemitteilung der Landesregierung von Baden-Württemberg weiterleiten zu können.

Unter der Verpflichtung zur Einhaltung der in der beigefügten Anlagen genannten Maßnahmen beenden wir damit bis auf
Weiteres die Sperre unserer Außensportanlage bei der Sporthalle Finstere Birken 1 und ermöglichen
die Nutzung von Sportplatz und der Toilettenanlage im Eingangsbereich der Sporthalle wieder.

Leider bleiben die Sporthalle selbst, die Umkleidekabinen und die Duschanlagen damit bis auf Weiteres gesperrt!

Wir weisen insbesondere auf folgende mit der Nutzung verbundenen Maßnahmen hin:

+ Einhaltung der Abstandsvorgaben
+ Nur Sportarten ohne direkten körperlichen Kontakt
+ Übungseinheiten nur einzeln oder in Gruppen von max. 5 Personen pro 1.000 qm

+ Bei gemeinsamer Benutzung von Sportgeräten müssen diese vor der Weitergabe sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden

+ Benötigtes Reinigungs- und/ oder Desinfektionsmittel ist vom jeweiligen Verein/ Übungsveranstalter selbst bereitzustellen

+ Umziehen und Duschen nur zuhause

+ Toiletten sollen nur einzeln betreten werden;

+ Dokumentation aller an den Übungseinheiten beteiligten Personen um bei festgestellten Infektionen Infektionsketten nachvollziehen zu können.

+ Benennung einer für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlichen Person.

Aus Datenschutzgründen werden wir als Betreiber der Anlage keine Teilnehmerdokumentationen von Ihnen einfordern.

Wir bitten aber im Fall der Nutzung der Anlage unter diesen Vorgaben um eine Bestätigung Ihrerseits (des Vereinsvorsitzenden) über die Einhaltung der Vorgaben.

Im Falle einer im Zuge der Nutzung entstandenen Weiterverbreitung einer Corona-Infektion, die aufgrund von fehlenden Teilnehmerdokumentationen nicht  

nachvollzogen werden kann, weisen wir auf die damit verbundenen Konsequenzen für den jeweiligen Veranstalter bzw. den von Ihnen benannten Verantwortlichen hin.

In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen alles Gute und:  bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Zweckverband Gewerbepark Engstingen-Haid

Wolfgang Triebs
Geschäftsführer

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