Neue Corona Verordnung ab 04.12.2021Veröffentlicht von Martin Gloz am 4. Dezember 20214. Dezember 2021Sport in Sportstätten und Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen 2G+ bei der Alarmstufe II in der wir uns befinden. Aktuelle Corona Verordnung Weitere Ausnahmen seit 05.12.2021 siehe hier Kategorien: Top News