Skiliftbetrieb ist aktuell leider nicht möglich
Information vom Landratsamt Reutlingen
Anfrage über einen Liftbetrieb im Landkreis.
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium können wir Ihnen dazu nachfolgende Rückmeldung geben:
Nach § 13 Abs. 6 CoronaVO sind öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine Benutzung des Skilifts wäre nur unter den dort geregelten Ausnahmen zulässig also z.B. alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder z.B. im Rahmen des Schulsports.
Somit können wir auch bei ausreichender Schneelage unseren Skilift nicht in Betrieb nehmen.