Winter Sportgebiet Engstingen

Veröffentlicht von Martin Gloz am

Liebe Freunde des Wintersport,

der TSV Kleinengstingen wird auch weiterhin versuchen die Loipen für skating und klassisch in einem top Zustand zur Verfügung zu stellen. Hierfür herzlichen Dank dem Technik-Team der Skischule des TSV Kleinengstingen, die sich ehrenamtlich um die super Verhältnisse auf der Loipe kümmern. Ihr macht das wirklich ganz klasse. Vielen Dank 🙂

Zum Thema Liftbetrieb kommen wir der Empfehlung unseres Ministerpräsidenten nach, nicht jedes Schlupfloch in der Verordnung zu suchen. 

Stellungnahme des Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg:

Eine „Exklusiv“-Liftöffnung ist nach der Corona-Verordnung zulässig. Es ist allerdings deutlich darauf hinzuweisen,  dass sich in der gesamten Beförderungseinrichtung zeitgleich ausschließlich eine einzige den in § 1d Abs. 1 Satz 3 CoronaVO genannten Anforderungen entsprechende Personengruppe befinden darf. Heißt: „Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist […] für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt“.
 
Das stundenweise Vermieten von Skiliften, ist in der Tat eine besondere Auslegungsfrage. Hier gilt für die weitläufigen Außensportanlagen, dass diese ausnahmsweise – unter den zugelassenen Personenkonstellationen für den Publikumsverkehr offen sind. Publikumsverkehr heißt in dem Sinne, dass die Einrichtungen im Rahmen ihrer Öffnungszeiten grundsätzlich jedermann zur Nutzung offen stehen. Diese Außensportanlagen sind im Rahmen des Wintersports die Skipisten. Nach unserer Auslegung ist eine Skiaufstiegsanlage als Teil der Skipiste auch eine Sportanlage (bzw. Teil einer Sportanlage), da sie für die Nutzung in der Regel notwendig ist. Hier haben wir daher durch den Wortlaut im Wege der Rückausnahme den Betrieb von Skiaufstiegsanlagen für den Publikumsverkehr untersagt.
 
Das stundenweise Anmieten ist dagegen kein Publikumsverkehr mehr, da die Nutzung in der reservierten Zeit gerade nicht mehr jedermann offen steht. Im Wege der Auslegung haben wir diese Praxis ausnahmsweise zugelassen, da die Skipisten nicht pauschal gesperrt sind.
 
Eine andere Frage ist sicherlich, ob das angesichts der Lage, in der wir uns momentan befinden, sinnvoll ist. Auch der Ministerpräsident appelliert ja dahingehend, nicht jedes Schlupfloch in der Verordnung zu suchen.

Kategorien: Ski