Hygienekonzept LA

TSV Kleinengstingen – Abteilung Leichtathletik

Hygienekonzept Leichtathletik für den Sportbetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Stand 14. September 2020

 Organisation/Planung

Der Vereinsvorstand ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Landesverordnung sowie der Bestimmungen des Trägers der Sportstätte verantwortlich. Der Vereine stellt eine Belegungsplanung, die sicherstellt, dass die Trainingsanlagen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Gruppengrößen, der maximalen Anzahl Gruppen pro Anlagefläche und Zeitfenster belegt sind. Die Benutzung der Anlagen der technischen Disziplinen ist ebenfalls so zu organisieren, dass sich pro Anlage jeweils nur eine Gruppe aufhält.

Zugang

Die Athleten*innen betreten die Leichtathletikanlage/Sporthalle erst kurz vor dem offiziellen Trainingsbeginn und verlassen diese unmittelbar nach dem Training.

Umkleiden

Umkleidekabinen und Duschen dürfen wieder genutzt werden. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht, und es werden ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt.

Der Verein verpflichtet sich, in Abstimmung mit den Trägern der Trainingsstätten für eine Kontrolle der Einhaltung aller vorstehenden Vorschriften und Vorgaben sowie für die Bereitstellung der notwendigen Reinigungsmittel zu sorgen.

Für Eltern, die ihre Kinder in die Umkleidekabinen begleiten, gilt das Abstandsgebot. Kann dieses nicht eingehalten werden, dann ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig.

Abstand und Körperkontakt

In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.

Leichtathletikanlagen im Freien

Eine Leichtathletikanlage mit sechs 400m Rundbahnen verfügt z.B. über eine Fläche von ca. 15.000 Quadratmeter. Der geltende Mindestabstand und der vorgeschriebene Platzbedarf pro Person in Quadratmeter kann jederzeit problemlos eingehalten werden.

Ab August 2020: In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

Anzahl der Gruppen

In Stadien vom Wettkampftyp C-A (4-8 Rundbahnen) beträgt der Abstand der Außenbahnen auf der jeweiligen Geraden mindestens 80 m. Der Abstand der beiden Kurvensegmente beträgt mindestens 100 m. Auf Basis dieser Abstände ist es möglich, mit 4-5 Gruppen bis maximal 20 Teilnehmern*innen (inklusive Trainer*in) zu trainieren. Trainingsstätten sind in diesem Fall die zwei Geraden oder die sich auf den Geraden befindenden Sprunganlagen parallel zu den Geraden sowie die zwei Kurvensegmente mit wahlweise je einer Wurf-oder Sprungtrainingsgruppe sowie das Rasenfeld.

Wartezonen

Bei der Bewegungskorrektur, während der Instruktion oder beim Warten vor dem nächsten Einsatz, ist der Mindestabstand einzuhalten. Idealerweise werden an den Trainingsanlagen Wartezonen/Abstände durch Markierungen kenntlich gemacht.

Sprint- und Lauftraining

Hier kann der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

Sprungtraining

Die Trainer*innen richten Wartezonen an den Sprunganlagen ein. Das Auflegen der Hochsprung-oder Stabhochsprunglatten wird durch die Trainer*innen selbst organisiert oder für lediglich eine Person je Trainingseinheit beauftragt. Gleiches gilt für die Nutzung von Spaten und Harken beim Weitsprungtraining. Im Anschluss an die Nutzung der Anlage ist das Trainingsmaterial mit Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Wurftraining

Trainingsgeräte (Kugeln/Disken/Speere etc.) werden in der Trainingseinheit jedem einzelnen Athleten zugeordnet und durch keinen anderen Athleten genutzt. Dieser hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren. Jeder Athlet*in wirft nacheinander die ihm zugeordneten Geräte. Erst nachdem er/sie seine/ihre Geräte zurückgeholt hat, dürfen die nachfolgenden Athleten*innen ihre Versuche absolvieren.

Trainingsgruppenwechsel

Bei einem Trainingsgruppenwechsel wird eine Pause von mindestens 15 min eingeplant, die für die Vorbereitung der Anlagen/Geräte für die nachfolgende Gruppe genutzt wird.

Aktivitäten in Sporthallen

Übungsgruppen mit 20 Personen sind zulässig. Vor Beginn der Trainingseinheit ist auf eine gründliche Handreinigung zu achten.

Nutzung von Sportgeräten

Großgeräte und Kleingeräte müssen nach Benutzung gereinigt werden. Hier muss ausreichend genug Zeit eingeplant werden. Für die Bereitstellung der Reinigungsmittel ist der Träger der Trainingsstätte verantwortlich.

Zusammenfassung der Regelungen und Rahmenbedingungen

Die Gesamtverantwortung für die Trainingsdurchführung liegt bei der Vereinsführung. Diese hat dem Träger der Sportstätte eine Liste der berechtigten Trainer vorzulegen. Der Verein hat seine Trainer*innenin einem Unterrichtungsschreiben über die Rahmenbedingungen für ein Leichtathletiktraining zu informieren. Die in diesem Schreiben festgelegten Bestimmungen müssen vom jeweiligen Übungsleiter mit seiner Unterschrift anerkannt werden. Diese Unterlagen sind aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.

Dokumentation

Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training/Spiel), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss. Für jede Trainingsstätte werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer*innen, Trainer*innen) und Trainingseinheiten dokumentiert. Für jede Trainingsgruppe und in jeder Einheit muss zwingend eine Anwesenheitsliste mit Datum, Namen und Telefonnummer geführt werden. Diese Listen sind vom Verein aufzubewahren und bei Bedarf auszuhändigen. Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren.

Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Eltern oder andere Angehörige haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte. Alle Teilnehmer am Training halten die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein.

Infektionsschutz

Es können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training): Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs-oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

In allen anderen Fällen ist die Teilnahme am Training und der Aufenthalt auf der Trainingsstätte untersagt. Über das weitere Vorgehen hat der behandelnde Arzt zu entscheiden.