Vereinsführung

Hygienekonzept Bloßenberghalle

GEMEINDE ENGSTINGEN

Landkreis Reutlingen

 

Hygiene- und Ablaufplan für die Bloßenberghalle

Durch die Vorgaben dieses Hygiene- und Ablaufplans soll der Betrieb der Turnhalle für die im Belegungsplan festgelegten Nutzergruppen geregelt werden.

Die Nutzung der Turnhallen der Gemeinde Engstingen unterliegt, neben den nachstehenden Regelungen, den Vorgaben der Corona-VO, der Corona-VO Sport sowie der Corona-VO Schulen der Landesregierung Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung.

Alle Nutzer sind zur Gewährleistung des Infektionsschutzes und der Eindämmung des Virus verpflichtet und aufgefordert, sich eigenverantwortlich an den Hygiene- und Ablaufplan und an die im Belegungsplan vorgegeben Zeitfenster zu halten. Dieser Plan gilt nur für die Sportnutzung der Halle. Für alle anderen Veranstaltungen ist ein gesonderter Hygieneplan notwendig.

  • 1

Allgemeines

  • Um das Infektionsrisiko für alle Nutzer zu begrenzen sind Personen vom Besuch der Turnhalle ausgeschlossen, die
  1. in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit der infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufw Solche Symptome sind
    • Fieber ab 38°C,
    • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma)
    • Störungdes Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
  2. aus einem Risikogebiet einreisen / eingereist sind und noch kein negatives Testergebnis vorliegt
  3. die positiv auf das Corona-Virus getestet sind oder aus sonstigen Gründen unter häuslicher Quarantäne stehen.
  • Der allgemeine Mindestabstand von 1,50 ist einzuhalten. Dies gilt nicht beim Schulsport oder falls es die Übungs- und Trainingssituation erfordert.
  • Die Nies-Hust-Etikette sowie eine gründliche Handhygiene sind zu beacht Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum festgelegten Mattenplatz/Umkleiden ist erforderlich.
  • Eine Teilnahme an den Veranstaltungen in der Halle ist nur mit einem Test- Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 5 der Corona VO zulässig. (Ausnahme Kinder bis 6 Jahre)
  • Die max. Personenzahl der Gruppen wird bei einer Inzidenz über 35 eingeschränkt.

 

  • 2

Hygienemaßnahmen in Nebenräumen

 

(1) Beim Betreten des Gebäudes muss sich jede Person an der dafür im Flur bereitgestellten Hygienesäule die Hände desinfizieren oder im WC Bereich die Hände waschen.

(2) Die Sammelumkleide darf aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandsgebots von maximal sechs Personen gleichzeitig genutzt werden.

(3) Nach der Hallennutzung müssen sich die Nutzer sofort umziehen und die Räumlichkeiten zügig verlassen. Dies gilt nicht für den Schulsport.

(4) Das Föhnen von Haaren ist nicht erlaubt.

 

  • 3

Hygienemaßnahmen in der Turnhalle

  • Der Hallenbereich darf von maximal 20 Personen, inklusive Übungsleiter (m/w/d), gleichzeitig genutzt werden. Ausnahme bildet hier die Nutzung für den Schulsport, da sich hier die maximale Gruppengröße nach der jeweiligen Stärke des Klassenverbands bestimmt.
  • Der Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. (Markierungen auf dem Boden)
  • Körperkontakt ist zu vermeiden. Bei den Übungen sollten mündliche Hilfestellungen genügen.
  • Bei sonst. Veranstaltungen sind die gekennzeichneten Laufwege und zugewiesenen Sitzplätze einzuhalten.

 

  • 4

Verantwortlichkeit und Datenerhebung

(1) Verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung des Hygiene- und Ablaufplans ist die jeweilige Lehrkraft bzw. der jeweilige Übungsleiter (m/w/d).

(2) Die jeweilige Lehrkraft / der jeweilige Übungsleiter (m/w/d) bzw. die Schule, Organisation oder der Verein muss eigenständig dokumentieren, welche Personen zu welchem Zeitpunkt an den Angeboten teilgenommen haben und das Vorhandensein der entsprechenden Adress- und Kontaktdaten sicherstellen. Dies ist notwendig, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen und die Betroffenen gegebenenfalls über eine Infektion informieren zu können.

 

  • 5

Nutzungszeiten

(1) Die Nutzungszeiten sind in Abstimmung mit allen beteiligten Nutzergruppen, wie im angehängten Belegungsplan dokumentiert, festgelegt.

(2) Der Beginn legt den Zeitpunkt fest zu dem die Nutzer frühestmöglich das Gebäude betreten dürfen; die Endzeit den Zeitpunkt zu dem alle Nutzer der jeweiligen Gruppe das Gebäude wieder verlassen haben müssen. Der Zugang zum Gebäude ist erst möglich, wenn die vorangegangene Gruppe das Gebäude vollständig verlassen hat. Zwischen den Gruppen sind 15 Minuten für das Lüften der Halle einzuplanen.

(3) Die jeweilige Lehrkraft bzw. der jeweilige Übungsleiter (m/w/d) ist dafür verantwortlich, dass die Nutzungszeiten genau eingehalten werden und es zu keinen Überschreitungen kommt. Außerdem hat er/sie für ein geregeltes Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten durch seine Nutzergruppe Sorge zu tragen, damit es zu keinem Begegnungsverkehr mit anderen Nutzer-gruppen kommt.

 

  • 6

Reinigung, Hygieneartikel und Lüftung

(1) Die Gemeinde Engstingen trägt Sorge für eine sachgemäße Reinigung aller Boden- und Kontaktflächen im Rahmen des Putzplanes. Während der Übungsstunden sind die Übungsleiter für die Hygienemaßnahmen verantwortlich.

(2) Die Gemeinde stellt des Weiteren im Eingangsbereich ausreichend Handdesinfektionsmittel und in den Toilettenräumen ausreichend Handseife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung.

(3) Eine Belüftung während des Sportbetriebes ist durch die geöffneten Fenster durchzuführen. Vor der nächsten Gruppe ist die Halle zusätzlich über die Türen durchzulüften.

(4) Die Schule, die Kindergärten, die Vereine sowie alle zugelassenen Gruppen haben die Reinigung / Desinfektion der Trainingsutensilien sowie den Handkontaktflächen nach jeder Gruppe eigenständig zu gewährleisten.

 

  • 7

Hausrecht

 

(1) Generell liegt das Hausrecht in der Verantwortung der Gemeinde Engstingen bzw. deren Beschäftigten. Nutzer, welche sich nicht an den Hygiene- und Ablaufplan halten oder den Anweisungen der gemeindlichen Beschäftigten nicht Folge leisten, können der Halle verwiesen werden. Es werden nur Gruppen zugelassen, die Ihre Teilnehmer über die Hygienerichtlinien zum Infektionsschutz aufgeklärt haben und einen Hygieneverantwortlichen benennen.

(2) Die Regelungen der bestehenden Benutzungsordnung für das Gebäude gelten grundsätzlich weiter, sofern in diesem Hygiene- und Ablaufplan nichts Abweichendes festgelegt ist.

 

  • 8

Gültigkeit

 

Der vorliegende Hygiene- und Ablaufplan für die Bloßenberghalle gilt bis auf weiteres.

Änderungen sind jederzeit möglich.

Engstingen, den 14.06.2021

gez.

Mario Storz

Bürgermeister